PHASE IV –

Planung + Ausschreibung mit Vergabe

2025 – 2028


Sobald die Beauftragung erfolgt ist, beginnt der intensive Planungsprozess.

In dieser Phase wird der Vorentwurf zum Entwurf weiterentwickelt und mit den zuständigen Genehmigungsbehörden vorabgestimmt. Parallel dazu werden die Kosten berechnet. In enger Abstimmung zwischen Auftraggeber, Akteuren, Verwaltung und Fachplanern werden Details ausgearbeitet und ein fertiger Entwurf erarbeitet.

Ist die Planung genehmigungsreif und durch die Gemeinderäte verabschiedet, kann sie den Genehmigungsbehörden vorgelegt werden. Diese werden dann den Antrag prüfen und ggf. eine Genehmigung erteilen oder weitere Auflagen formulieren. Nach Genehmigung kann in die Werkplanung eingestiegen werden. Hier werden alle bautechnischen Details geplant und definiert. Sämtliche Baumaßnahmen werden in einem Leistungsverzeichnis schriftlich zusammengefasst.

Auf dieser Grundlage können die Ausschreibungen erfolgen und interessierte Firmen können Angebote zur Ausführung einreichen. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote werden die ausführenden Firmen ausgewählt und entsprechende Verträge abgeschlossen – der Umsetzung steht jetzt nichts mehr im Wege.